Kommentar: Kompetenz überschritten?
Was ist nur los im Heidekreis-Klinikum? Da gibt es die gut funktionierende Abteilung der Soltauer Geburtshilfe, die jedes Jahr richtig Geld in die Kasse spült – mit einem anerkannten Chefarzt als „Galionsfigur“. Und ausgerechnet dieser Mann soll gehen, dieser sensible, emotionale Bereich wird erneut in die Diskussion gebracht. Dabei hat schon die bisherige Unsicherheit im vergangenen Jahr viele Schwangere davon abgehalten, in Soltau zu gebären – mit entsprechenden Einnahmeverlusten für das Unternehmen.
Sicher, Dr. Wolfram Franz ist in Sachen Umstrukturierung nicht „auf Linie“. Und auch in seiner E-Mail, die als Kündigungsgrund herhalten soll, hat er nicht unbedingt wohlklingende Worte gewählt. Aber reicht das tatsächlich? Denn was hat Franz eigentlich gemacht? Hat er sich Maßnahmen und Anordnungen der Klinikführung widersetzt? Das wäre ein eindeutiger Kündigungsgrund. Doch genau das wird ihm nicht vorgeworfen. Stattdessen geht es um den schwammigen Begriff der „Nichteinhaltung von Verschwiegenheitspflichten“ – ausgerechnet in einem internen Schreiben, das nur durch den Bruch der Vertraulichkeit bekannt geworden ist.
Doch davon einmal abgesehen wird das Arbeitsgericht eine Frage klären müssen: Was darf und was muss ein Ärztlicher Direktor sagen? Als zweiter Mann nach der Geschäftsführung ist er für das Wohl und Wehe seines Krankenhauses mitverantwortlich. Da bleibt die Frage, wieweit er sich auch mit Kritik zur Unternehmenslinie an Entscheidungsträger wenden darf, um eine seiner Meinung nach falsche Entwicklung zu verhindern.