Mit Anfragen zur Grundsteuer überrollt

Fehler im Grundsteuermessbetrag können sich im Detail verstecken, aber auch beim Finanzamt korrigiert werden. Dabei sind Geduld und Genauigkeit gefragt. Foto: Adobe Stock

Seit dem 1. Januar ist sie in Kraft, die Reform der Grundsteuer. Nach der Samtgemeinde Schwarmstedt hat Schneverdingen als zweite Kommune des Landkreises seine Grundsteuerbescheide verschickt, weitere Kommunen folgen. Das Finanzamt Soltau werde zur Zeit mit Anfragen überrollt, ebenso wie die Städte und Gemeinden, berichtet Bürgermeisterin Meike Moog-Steffens und rät zu Geduld, wenn von dort nicht gleich eine Rückmeldung komme. Es lasse aber Korrekturen bei der Berechnung der Grundsteuermessbeträge das Jahr über zu, ergänzt Erster Stadtrat Mark Söhnholz. Auch die Geschäftsstelle des Landvolks erreichten nach Zustellung der Bescheide immer mehr Anrufe.

Gemeinsam gingen Moog-Steffens und Söhnholz bei der Versammlung des Landvolk-Ortsverbandes Schneverdingen auf die häufigsten Fragen und Probleme ein. „Wir sind daran interessiert, bestmöglich darüber zu informieren, wie die Sachlage ist.“ Söhnholz stellte zugleich noch einmal klar: „Letztendlich setzen wir eine Rechtslage um.“ Auch bei den Einwohnerversammlungen in den Ortschaften Schneverdingens, die erste startete in Heber, ist die neue Grundsteuer ein Thema. Ein Blick auf die häufigsten Fragen, die die Kommunen erreichen:

▶  Was ist die Grundsteuer? Die Grundsteuer wird auf den Grundbesitz erhoben, dazu zählen laut Bundesfinanzministerium Grundstücke und Gebäude sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Sie wird grundsätzlich von den Eigentümern gezahlt. Im Fall der Vermietung kann sie über die Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Es werden zwei Arten unterschieden: die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Vermögen und Grundsteuer B für alle übrigen bebauten oder unbebauten Grundstücke.

▶  Warum ist die Steuer so wichtig? Die Einnahmen durch die Grundsteuer fließen ausschließlich den Städten und Gemeinden zu und sind damit eine der wichtigsten finanziellen Ressourcen der Gemeinden. Diese Mittel benötigen die Kommunen, um Schulen, Kitas, Schwimmbäder oder Büchereien zu finanzieren und in die weitere örtliche Infrastruktur zu investieren.

▶  Wie berechnet sich die Höhe der Grundsteuer? Sie errechnet sich aus der Multiplikation des Messbetrages – der aus dem Grundsteuerwert und der Steuermesszahl vom Finanzamt ermittelt wird – und dem Hebesatz der jeweiligen Kommune. Die Fläche des Grundstücks oder Gebäudes, das Nutzungsäquivalent der Fläche und seine Lage spielen in die Berechnung des Grundsteuerwertes hinein.

▶  Die Bescheide sind da, was gilt es zu beachten? Zunächst sollte geprüft werden, ob der im Grundsteuerbescheid der Stadt angegebene Messbetrag mit der Höhe des Grundsteuermessbetrages übereinstimmt, der zuvor vom Finanzamt mitgeteilt wurde. Sollte es dort eine Abweichung geben, kann man sich per Mail an finanzen@schneverdingen.de oder telefonisch unter (0 51 93) 9 32 03 an die Stadt wenden.

▶ An wen kann man sich wenden, wenn der Betrag zu hoch ist? Da die meisten Anfragen den Erfahrungen nach den Messbetrag betreffen, ist das Finanzamt in Soltau der richtige Ansprechpartner, erreichbar per Mail an poststelle@fa-sol.niedersachsen.de oder online über „Mein Elster“ mit einer sonstigen Nachricht oder Grundsteueränderungsanzeige. Hinweis von Söhnholz dazu: Das Aktenzeichen des Finanzamtes angeben, den Grundlagenbescheid nehmen und sauber begründen. „Die Kunst ist, dass die Mitarbeiter sofort erkennen: Hier ist ein Fehler.“ Dieser sollte so detailliert wie möglich beschrieben und aussagekräftige Unterlagen beigefügt werden. Die Kommunen können übrigens den Grundsteuerbescheid erst dann anpassen, wenn das Finanzamt einen neuen Messbetragsbescheid erlassen hat. Bis dahin seien die genannten Beträge zu zahlen.

▶  Welche rechtlichen Schritte sind möglich? Wer einen Grundsteuerbescheid bekommen hat, findet darauf eine Belehrung, die anzeigt, welcher Rechtsbehelf einlegt werden kann, erklärt Moog-Steffens. Gegen den Messbetragsbescheid kann Einspruch direkt beim Finanzamt eingelegt werden. Das Rechtsmittel gegen den Grundsteuerbescheid der Stadt ist die Klage vor dem Verwaltungsgericht in Lüneburg. Binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids, heißt es im FAQ des Landesamtes für Steuern. Das Widerspruchsverfahren im Land Niedersachsen wurde, wie auch in anderen Bundesländern, schon vor ein paar Jahren abgeschafft. Aus Sicht von Söhnholz wäre eine Klage aber letztlich Zeitverschwendung: „Wenn Fehler vorliegen und das bei uns in der Steuerabteilung gemeldet wird, werden wir diese unkompliziert berichtigen. Eine Klage beschäftigt nur und es wird nichts anderes dabei rauskommen.“ Sich gegen die Höhe der Hebesätze zu wenden, gehe nur durch ein Normenkontrollverfahren beim Oberverwaltungsgericht, so Moog-Steffens.