Abgestraft: Leader-Region kürzt Fördermittel für Bauprojekt

Der Ratsausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Digitalisierung der Örtzestadt Munster hat sich in seiner jüngsten Sitzung von Verwaltungsmitarbeiter Stephan Fähndrich noch einmal die Zahlen für die Umbauten am Dorfgemeinschaftshaus Oerrel erläutern lassen. Hintergrund dafür war eine empfindliche Strafsanktionierung der Leader-Region bei den Zuwendungen in fünfstelliger Höhe.

Vorgabe missachtet, Vorplatz falsch gepflastert

Für Baumaßnahmen am Dorfgemeinschaftshaus im Umfang von 212073 Euro hatte die Stadt eine Leader-Förderung in Höhe von 148451 Euro beantragt, um zur Realisierung des Projekts nur noch einen Eigenanteil von 63621 Euro beisteuern zu müssen. Da die Baukosten ausnahmsweise deutlich günstiger waren als erwartet, hatte die Stadt im Verwendungsnachweis 163893 Euro an Baukosten nachgewiesen, 114725 Euro Zuwendung beantragt, um nur noch 49168 Euro selbst tragen zu müssen.

Allerdings hatte ein Mitarbeiter des Fachbereichs Bau die Vorgaben wohl nicht richtig gelesen, sodass im Außenbereich nicht die geforderten Rumpelsteine verbaut wurden, sondern glattes Betonsteinpflaster – mit der Folge, dass die Leader-Mittel im Rahmen einer Strafsanktionierung von 25 Prozent um 28622 Euro gekürzt wurden. Der Eigenanteil der Kommune lag damit laut Zuwendungsbescheinigung und Auszahlungsmitteilung bei 77689 Euro. „Die wollten uns sogar 50 Prozent kürzen“, verkündete Fähndrich im Ausschuss, dass es nur zu einem kleineren Übel gekommen sei.

Kann ein Verwaltungsmitarbeiter in Regress genommen werden?

Zudem seien die glatten Betonsteine auch günstiger als die Rumpelsteine, die in drei Farbausführungen hätten verbaut werden müssen, sodass am Ende der Verlust bei 11000 Euro liegt, rechnete Fähndrich vor.

Dennoch dürfe so etwas nicht passieren, tat Ausschussvorsitzender Dr. Carsten Emmann kund „persönlich darüber verärgert“ zu sein. „Wir sind auf jeden Cent Fördermittel angewiesen.“ Im Ausschuss wurde anschließend debattiert, ob der verantwortliche Mitarbeiter in Regress genommen werden könne. Die Verwaltung wolle zunächst prüfen, ob die Versicherung der Kommune den Verlust abfängt, so die Erste Stadträtin Anna Adamczak im Ausschuss. Gegenüber der BZ verweist Adamczak zudem darauf, dass ein Regressanspruch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in Betracht komme. „Es gibt aber keinen Mensch, der fehlerfrei arbeitet, daher gehe ich hier von einfacher Fahrlässigkeit aus“, schließt Adamczak aus, dass Sorgfaltspflichten hier massiv verletzt worden seien. Ärgerlich sei der Schaden schon, zumal die Verwaltung dem Prinzip der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit unterworfen sei.