Des Kreises kafkaeske Kreuzung

Michael Kalis an der Kreuzung der K 10/K 36 bei Suroide. Die rote Punktlinie zeigt klar, dass die Querung für Fuß- und Radverkehr über die Sperrfläche führt. Wer diesen Weg geht oder fährt, verhält sich nicht StVO-gerecht und riskiert sogar ein Bußgeld. Foto: bk

Die Kreisverwaltung irritiert mit einer eigenwilligen Rechtsauffassung zum Kreuzungsbereich der Kreisstraßen 10 und 36 bei Suroide. Die dortigen Markierungen, gemeint ist insbesondere eine Sperrfläche, seien „nicht zu beanstanden“. Die Kreuzung bleibt wie sie ist, so die klare Botschaft.

Die Kreuzung trennt einen kombinierten Fuß- und Radweg zwischen Suroide und Meinholz, und eine auf der Straße aufgebrachte Sperrfläche – genau dort, wo die Querung verläuft – macht ein geradliniges Überwinden der Straße unmöglich. Paragraf 41 der Straßenverkehrsordnung (StVO) bestimmt nämlich, dass den Vorschriftzeichen aus Anlage 2 Folge zu leisten ist, und die Sperrfläche gehört dazu (Zeichen 298). Wer mit einem Fahrzeug, wozu das Rad gehört, die Fläche überquert, muss mit einem Bußgeld zwischen 10 und 40 Euro rechnen. Für Fußgänger gibt es zwar kein Bußgeld, aber dass Sperrflächen gerade keine Fußgängerbereiche sind, hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bereits entschieden (Az. 1 U 100/07). Rechtsauskunft in Sachen Ordnungswidrigkeiten könne man keine geben, so die irritierende Antwort der Kreisverwaltung.

Für sie ist das alles kein Problem. „Die Radfahrer sind auf den ankommenden Radwegen wartepflichtig, was durch ein Verkehrsschild VZ 205 (Vorfahrt gewähren) auch angezeigt wird“, heißt es seitens des Landkreises. Der wiederholte Hinweis, dass das Queren der Kreisstraße wegen der Sperrfläche ein Problem darstellt, ficht den Landkreis nicht an.

Ratsherr Kalis kann für sich aber einen beachtlichen Partner reklamieren: die niedersächsische Landesregierung. Der Wietzendorfer Michael Ebert hatte in der Sache nämlich in Rücksprache mit Kalis eine Petition an den Petitionsausschuss des Landtags eingereicht. Die Antwort des Landtagspräsidiums fällt deutlich aus: Anhand von Luftbildaufnahmen besteht der Eindruck, dass Fußgänger und Radfahrer durch eine markierte Sperrfläche mit unklarer Wegführung konfrontiert würden, „welche eine zügige und damit gefahrenmindernde Überquerung der genannten Kreisstraße erschwert“, heißt es in dem Schreiben aus Hannover. „Diese nicht StVO-konforme Wegführung für Verkehrsteilnehmende auf dem Rad beziehungsweise für zu Fuß Gehende wird daher zum Anlass genommen, den Landkreis Heidekreis um eine entsprechende StVO-konforme Umgestaltung zur Steigerung der Verkehrssicherheit – gegebenenfalls flankiert mit baulichen Maßnahmen – zu bitten“ und dem Wirtschaftsministerium den Vollzug zu melden.

Eine Bitte, die in der Verwaltung von Landrat Jens Grote noch immer nicht als Handlungsauftrag verstanden wird. „Ich muss als Radfahrer die Sperrfläche meiden, das ist sonst eine Ordnungswidrigkeit“, versteht Ebert die Haltung der Kreisverwaltung nicht. „Das Ganze ist doch nur noch kafkaesk“, so der Wietzendorfer.