Feuchte Nacht, heilige Nacht

Der 53-jährige Marco Alms ist durch seine Behinderung auf fremde Hilfe angewiesen, wenn es darum geht, die Folgen der Wassermassen im Keller seines Hauses zu beheben. Foto: dh

Auch nach dem Jahreswechsel leiden viele Gemeinden im Heidekreis an den Folgen des anhaltenden Hochwassers. Gewiss, gewahr wird dem Landkreis das zerstörerische Ausmaß der Überschwemmung erst mit normalen Pegel- und Grundwasserständen, doch vielen, die sich in den vergangenen Tagen mit vollgelaufenen Kellern und unterspülten Böden konfrontiert sahen, steht nun das sprichwörtliche Wasser bis zum Hals.

Einer der Betroffenen ist der Wietzendorfer Marco Alms. An Heiligabend lief der Keller seines Hauses in Wietzendorf voll. Von den Abwasserrohren und dem gepflasterten Kellereingangsbereich drückte sich das Grundwasser in den Innenbereich samt Heizungsraum hoch. „Nachts bin ich aufgewacht, um das Bad aufzusuchen und auf einmal stand ich bis über die Knöchel in der Suppe“, schildert der 53-Jährige. Der Schaden an Mauerwerk, vertäfelten Wänden, Möbeln und Teppichen ist immens. Inwiefern der unter Fliesen und Böden verlegte Estrich betroffen ist, wird sich erst in den kommenden Tagen herausstellen.

Ohne professionelles Trocknungsgerät lässt sich der Keller bisher lediglich oberflächlich mit aufgedrehter Heizung trocknen. Die feuchten Wände schädigen die Bausubstanz und sind ein idealer Nährboden für Schimmel. Ob die Versicherung in der Kostenfrage grünes Licht gibt oder sich querstellt, ist nicht vollends klar: Grundwasserschäden sind meistens nur versichert, wenn das Grundwasser hochwasserbedingt oberirdisch in das Haus eindringt.

Nach Operation auf fremde Hilfe angewiesen

Infolge einer missglückten Operations-Odyssee mit Schäden an der Wirbelsäule und der Schulter ist Alms schwerbehindert. Wegen Arbeitsunfähigkeit ist er in Frührente gegangen.

Alms lebt mit seiner 75-jährigen Mutter im Haus. Im Alltag leidet der gelernte Maurer und Straßenbauer unter starken Schmerzen, benötigt zudem einen Rollstuhl. Gramvoll spiegelt die Überschwemmung ihm seine körperliche Hilflosigkeit. „Ich habe versucht, zu retten, was zu retten ist, bin aber auf die Hilfe anderer angewiesen“, erzählt Alms. „Mein Bruder kam mit Schläuchen am ersten Weihnachtstag, weshalb tags darauf, als die Feuerwehr hier eintraf, das Wasser größtenteils schon ablaufen konnte.“

In seiner Notsituation fühlt sich der Wietzendorfer alleingelassen. Er würde sich eine Art Fonds für Menschen, die nachweislich gewisse Behinderungs- oder Pflegegrade besitzen, wünschen, mit dem man Hilfen beantragen kann. Ging es um die Anschaffung behindertengerechten Equipments wie beispielsweise seines Rollstuhls, habe er in der Vergangenheit seitens der Krankenkasse oft erlebt, sich unermüdlich rechtfertigen und „nackt machen“ zu müssen.

Unmut und Hasskommentare im Netz

Wenn man die Mittel nicht hat, müsse man sich diese mit einer Behinderung oft erflehen, so Alms. Generell käme Hilfe dabei nur, wenn sie öffentlich gehört wird. Deshalb macht er in den sozialen Medien seine Notsituation mitunter publik. Teilweise sieht sich der 53-Jährige dabei mit Vorurteilen und Hass in Kommentarspalten des Internets konfrontiert. Vor allem die im Bettelvorwurf mitschwingende Stigmatisierung nagt an ihm: „Das Peinliche ist, dass man immer irgendwo betteln muss. Reaktionen wie: ‚Was bettelst du hier, schäm dich, geh arbeiten‘ schmerzen natürlich und sorgen für Unverständnis.“

Dennoch erfährt Alms online auch Zuspruch und Unterstützung auf seine Situation. Ein in Vergangenheit öffentlich gemachter Spendenaufruf zur Finanzierung eines behindertengerechten Dreirads (BZ berichtete) verlief erfolgreich und führte zu besserer Mobilitätet und einem Gewinn von Lebensqualität. Dass der Zuspruch laut Alms vornehmlich anonym oder aus Kreisen außerhalb seiner Heimatregion kommt, empfindet er als „schade“. Einigeln oder zu stark zurückziehen wolle er sich trotzdem nicht.

Er spüre, dass der soziale Kontakt ihm guttut. „Zwangsläufig isoliert meine Behinderung mich zwar, aber gewisse Termine im Jahr wie Dorffeste lasse ich mir nicht nehmen. Dafür nehme ich auch die Zeit im Anschluss, in der es mir dann nicht so gut geht, in Kauf“, erklärt Alms. „Trotz allem bin ich noch immer ein lebensfroher Mensch.“

Wer zahlt bei Wasserschäden im Keller?

Wasser im Keller kann zu erheblichen Schäden an Eigentum führen, aber Standardversicherungen für Immobilien und Hausrat bieten nur begrenzten Schutz in solchen Fällen. Typischerweise decken diese Versicherungen Gebäude- und Mobiliarschäden nur unter spezifischen Bedingungen ab, wie bei Schäden durch ausgetretenes Leitungswasser etwa bei Rohrbrüchen oder Eindringen von Regenwasser aufgrund von Sturmschäden. Für zusätzlichen Schutz gegen Wasser im Keller, das aus anderen Ursachen stammt, ist eine Erweiterung der Versicherung notwendig. Dies kann durch den Zusatzbaustein „Elementarschäden“ erfolgen. Diese Erweiterung kann sowohl für die Wohngebäude- als auch für die Hausratversicherung sinnvoll sein. Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden an der Bausubstanz ab, während die Hausratversicherung für persönliches Eigentum aufkommt, das durch Wasserschäden im Keller beschädigt wird. Die Elementarschadenversicherung erweitert den Schutz der Standardtarife um verschiedene Naturgefahren, darunter Überschwemmungen, Rückstau, Erdrutsch oder Schneedruck. Es ist ratsam, mit seiner Versicherung zu sprechen und zu prüfen, ob der Schutz gegen solche Schäden in der Versicherung enthalten oder eine zusätzliche Erweiterung sinnvoll ist, um im Falle von Wasserschäden im Keller umfassend abgesichert zu sein.

Daniel Herzig