Nächste Runde im Hase-und-Igel-Rennen um Kita-Plätze
Es erinnert an die Fabel vom Hasen, der im Rennen gegen den Igel sein Bestes gibt, und trotzdem chancenlos ist. Sobald er sein Ziel erreicht zu haben glaubt, erkennt er, dass er doch wieder im Rückstand liegt und muss erneut loshecheln. So ähnlich ergeht es den Kommunen bei der Bereitstellung von Betreuungsplätzen für Kinder im Vorschulalter. Sie legen sich ins Zeug, investieren Jahr für Jahr erhebliche Haushaltsmittel, um neue Krippen-und Regelgruppen zu schaffen. Der Landkreis selbst hat für die Förderung des kommunalen Kita-Ausbaues für dieses Jahr 4,5 Millionen Euro im Haushalt veranschlagt. Aber das reicht nicht, um den Bedarf zu decken. „Das ist eine echte Herausforderung“, beschrieb Karin Langenhop von der Fachgruppe Frühkindliche Bildung und Betreuung die Spirale.
Im Jugendhilfeausschuss stellte Langenhop die mit Stand vom 1. Oktober 2022 ermittelten Bedarfszahlen der Kindertagesbetreuung im nächsten Kita-Jahr am 1. August vor, die den einzelnen Städten und Gemeinden zur Abstimmung gegeben werden. Da sei sowohl bei der Krippenbetreuung von Kindern bis drei Jahre als auch bei den Regelgruppen für die Altersgruppe drei bis sechs Jahre trotz aller Bemühungen der Städte und Gemeinden der Bedarf größer als das Angebot. Das veranlasse einige Eltern, den gesetzlichen Betreuungsanspruch für ihr Kind einzuklagen.
Für unter Dreijährige betrug die durchschnittliche Betreuungsquote in Kindertagesstätten des Heidekreises 30,59 Prozent, in der Kindertagespflegelagsie bei 6,48 Prozent, insgesamt also 37,07 Prozent. Im Vergleich zur vorigen Bedarfsplanung mit ei- ner Quote von 34,48 Prozent eine beachtliche Steigerung. Dennoch: „Im Landkreis konnte trotz im vergangenen Kindergartenjahr neu geschaffener 75 Krippenplätze der Rechtsanspruch nur knapp bis unzureichend erfüllt werden. Für 238 Kinder stand nicht der gewünschte Betreuungsplatz zur Verfügung.“
Dringender Handlungsbedarf in einigen Kommuznen
Und der Trend zu einer Tagesbetreuung für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr setze sich ungebrochen fort, sodass von einem weiter steigenden Bedarf auszugehen sei. Da bestehe in einigen Kommunen zeitnah dringender Handlungsbedarf.
Mit Vollendung des dritten Lebensjahres haben Kinder bis zum Schuleintritt einen An- spruch auf Förderung in einer Kindertagesstätte. Im Landkreisdurchschnitt wird dieser Rechts- anspruch nur unzureichend erfüllt. Am 1. Oktober 2022 lag die Betreuungsquote in diesem Alterssegment bei 88,61 Prozent und hat sich im Vergleich zum Vorjahr nochmals geringfügig um knapp einen Prozentpunkt ver- ringert.