Mehr Platz für Windkraft: Vorrangfläche verdreifachen
Im Konzept zur Umsetzung der 2011 unter dem Eindruck der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima für Deutschland beschlossenen Energiewende spielt die Windkraft eine wichtige Rolle. „Der Ausbau der Windenergie ist entscheidend, um die Unabhängigkeit von fossilen Importen zu stärken und die Klimaziele zu erreichen“, ordnet die Bundesregierung ihre Bedeutung hoch ein. Sie soll nach Abschaltung der Atomkraftwerke und dem Ende der Nutzung fossiler Energieträger langfristig den Großteil des regenerativen Stroms erzeugen.
Auch der Heidekreis muss seinen Beitrag dazu leisten, der Windenergie mehr Platz einräumen und in de nächsten Dekade in zwei Schritten den Anteil von Windkraft-Vorrangflächen auf 2,2 Prozent erhöhen, lautet die Vorgabe des Gesetzgebers. Bis jetzt erreicht er gerade ein Drittel dieser Vorgabe: 0,74 Prozent – 1394 Hektar – sind aktuell im Regionalen Raumordnungsprogramm für Windenergie reserviert.
Bevor zu den bestehenden 185 raumbedeutsamen Anlagen weitere Windräder aufgestellt werden können, „müssen die Leitplanken gesetzt werden“, wie es Erster Kreisrat Oliver Schulze in der Sitzung des Kreistags-Ausschusses für Bau, Natur, Umwelt und Landwirtschaft formulierte, wo die ersten Pflöcke eingeschlagen werden sollten.
Werden Naturschutz- und Militärflächen berücksichtigt?
Es ist eine Planung mit vielen Variablen – insbesondere bei den Abstandsvorgaben und der Einbeziehung von Waldflächen – und einigen Unbekannten. Die aktuell größte: Es fehlen noch Landesvorgaben, auf welcher Grundlage das 2,2-Prozent-Ziel errechnet werden soll – „generell auf die Fläche runtergerechnet oder mit der Berücksichtigung von ,Bonus- oder Malus-Ausschlusskriterien‘“ für bestimmte Gebietskulissen.Letzteres kann für den Heidekreis erhebliche Auswirkungen haben, je nachdem, ob seine großen Naturschutzgebiets- und Militärflächen in die Berechnung einbezogen werden. Dort dürfen keine Windräder gebaut werden. Dazu erwartet der Kreisrat angesichts der bevorstehenden Landtagswahl mit anschießender Regierungsbildung zeitnah keine Klarheit aus Hannover. In der Dezembersitzung des Kreistags sollen aber bereits die Vorranggebiete für den Heidekreis festgelegt werden. Daher orientiere man sich Teilflächenziels für den Heidekreis an den festgelegten Flächenbeitragswerten für Niedersachsen.
Landschaftsschutzgebiete nicht grundsätzlich ausgeschlossen
Bei einem möglichen Flächenziel von 1,7 Prozent bis Ende 2027 müssen rund 3200 Hektar beziehungsweise von 2,2 Prozent bis Ende 2032 rund 4140 Hektar für die Windenergie ausgewiesen werden. Nach einer Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes sind Landschaftsschutzgebiete ab dem 1. Februar 2023 bei der Flächensuche grundsätzlich nicht mehr ausgeschlossen.
Zurzeit elf Vorrangstandorte für Windkraft
Elf Vorrangstandorte für raumbedeutsame Windkraftanlagen über 100 Meter Höhe, insgesamt 185 gibt es nach Angaben der Kreisverwaltung, sieht das regionale Raumordnungsprogramm des Heidekreises aktuell vor. Der nördlichste Vorrangsstandort liegt im Schneverdinger Stadtgebiet an der Harburger Kreisgrenze im Bereich Wesseloh-Horst, der südlichste verläuft entlang der Autobahn 7 in der Samtgemeinde Schwarmstedt. Über 80 Prozent der insgesamt 1394 für Windmühlen reservierten Hektar befinden sich im südlichen Kreisgebiet in der Stadt Walsrode und der Samtgemeinde Schwarmstedt.