Kein Unternehmer will die Kosten dauerhaft tragen“
Etwa zehn Minuten dauert es, bis Peter Hubrich vom Bispinger Taxiunternehmen Rathje seinen als Demonstrationsobjekt im Rollstuhl sitzenden Kollegen Christian Schnabel auf der Hebebühne platziert, inden VW Crafter gehievt und mit Gurten gesichert hat. Das Ganze in umgekehrter Reihenfolge dann noch einmal am Zielort. „Da ist das Abholen aus der Wohnung oder dem Krankenzimmer gar nicht berücksichtigt“, sagt Harald Gast, der Geschäftsführer des Gesamtverbands Verkehrsbetriebe Niedersachsen (GVN).
Debatte ins Rollen gebracht
Der GVN hat eine Debatte ins Rollen gebracht. Denn die Fahrzeuge müssen mit Kosten bis zu 11000 Euro umgerüstet, Fahrer geschult werden. Ein Aufwand, den die Unternehmen nicht allein tragen wollen. Sie fordern einen Zuschlag. Zehn Euro pro Fahrt solle er im Heidekreis betragen und in der Taxenverordnung festgeschrieben werden. Dabei geht es um private Fahrten, etwa zu Veranstaltungen oder Besuche bei Angehörigen. Für Rollstuhlfahrer, die aus medizinischen Gründen zur Dialyse oder ins Krankenhaus gebracht werden müssen, übernehmen die Krankenkassen die Kosten, erläutert Christian Brüggmann, Geschäftsführer der GVN-Fachvereinigung Taxi und Mietwagen.
In zwei Sitzungen konnte sich der Kreistag nicht auf die Erhebung des Zuschlags verständigen. Damit die übrigen neuen Taxibeförderungstarife am 1. September in Kraft treten können, wurde dieser Punkt zunächst ausgeklammert (BZ vom 25. Juli). Sicher sei es „schlecht“, dass Menschen, die im Rollstuhl sitzen und sich nicht umsetzen können, einen Zuschlag zahlen sollten, räumt Gundula Hauenstein ein.
Die Chefin des Bispinger Taxiunternehmens ist Sprecherin der Taxibetriebe im Heidekreis und vertritt auch überregional die Interessen der Branche. Sie gibt aber zu bedenken, ob es nicht diskriminierender wäre, wenn diese Personengruppe gar nicht befördert werden würde. „Kein Unternehmer ist auf Dauer bereit, die erheblichen zusätzlichen Kosten selbst zu tragen.“ Wenn man das nicht den Betroffenen auferlegen wolle, dann sei die Kommune gefragt, damit ein Angebot vor Ort vorgehalten werden könne, bringt Harald Gast Lösungsmodelle ins Spiel.
"Dann wird es kein Rollstul-Taxi geben"
„Sollte dieser Rolli-Zuschlag nicht kommen, wird es hier kein Rollstuhl-Taxi mehr geben“, sagt Hauenstein. Eine „private“ Beförderung von Rollstuhlfahrern wäre dann nur möglich, wenn das Fahrzeug als Mietwagen betrieben würde – zu ungünstigeren Bedingungen. Dann bestünde kein Beförderungsanspruch und die Kosten wären nicht festgelegt, sondern frei verhandelbar, sagt Brüggmann, „und dann auf jeden Fall höher“.