„Potenzielle Gefahrenlage“ an der KGS abgewendet
Die Drohung eines Schülers hat an der KGS Schneverdingen in der vergangenen Woche zu einer „potenziellen Gefahrenlage“ geführt. Diese sei jedoch laut Schulleitung in Zusammenarbeit mit der Polizei, dem Landkreis Heidekreis als Schulträger sowie dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung in Lüneburg abgewendet worden.
15-Jähriger soll Straftaten gegen Lehrer angedroht haben
Laut Staatsanwaltschaft Lüneburg hatte ein 15-jähriger Schüler im außerschulischen Kontext eine „Androhung von Straftaten“ geäußert, nach BZ-Informationen bezogen sich diese Drohungen auf mehrere Mitglieder des Lehrerkollegiums. Zeugen informierten am Freitag die Schulleitung, die wiederum die Polizei und den Landkreis kontaktierte. Eine konkrete Gefahr habe laut Staatsanwaltschaft zu keinem Zeitpunkt bestanden: „Bisher haben sich keine Anhaltspunkte für bereits durchgeführte Vorbereitungshandlungen ergeben, daher auch nicht für eine konkrete Gefährdungslage“, teilte Staatsanwalt Jan Christoph Hillmer auf BZ-Nachfrage mit.
Daher habe es auch „keine strafprozessuale Zwangsmaßnahmen“ gegeben, weder sei ein Haftbefehl erlassen worden noch eine einstweilige Unterbringung aufgrund der Strafprozessordnung erfolgt, da die Voraussetzungen dafür nicht vorlägen, so Hillmer. Dennoch ist der 15-Jährige seit dem Pfingstwochenende in der Kinder- und Jugendpsychiatrie Lüneburg untergebracht, er hat sich freiwillig dorthin begeben. Inzwischen gibt es nach BZ-Informationen einen Beschluss des Amtsgerichtes Soltau, dass der Schüler dort längstens bis zum 28. Juni verbleiben soll. Laut niedersächsischem Sozialministerium muss der behandelnde Arzt entscheiden, inwieweit diese Frist ausgeschöpft wird. „Nach aktuellen Erkenntnissen durch ärztliche Begutachtung liegt keine akute Gefährdung im Hinblick auf die geplante Straftat vor“, teilte das Landesamt für Schule und Bildung mit.
Jugendlicher darf KGS-Gelände nicht mehr betreten
Derweil läuft gegen den 15-Jährigen nun ein Ermittlungsverfahren „wegen des Anfangsverdachtes der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“, so die Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen, daher wolle man zum derzeitigen Zeitpunkt keine weiteren konkretisierenden Angaben zum Sachverhalt machen. Ob sich ein für eine Anklageerhebung erforderlicher sogenannter hinreichender Tatverdacht ergebe, könne erst – wie in jedem Ermittlungsverfahren – mit Abschluss der Ermittlungen bewertet werden, so Hillmer, der zudem Persönlichkeitsschutz auch des jugendlichen Beschuldigten betonte. An die KGS Schneverdingen wird der 15-Jährige nicht mehr zurückkehren. Er gehört inzwischen der Schülerschaft nicht mehr an und hat zudem ein Betretungsverbot für die Schule erhalten.