Geld zurück, wenn das Internet zu langsam ist

Langsames Internet schmälert nicht nur das Vergnügen beim Surfen, sondern gefährdet auch Arbeitsplätze und den Anschluss ländlicher Regionen an die wirtschaftliche Entwicklung. Durch Breitbandmessungen kann ermittelt werden, ob vertraglich zugesicherte Daten-Übertragungsraten tatsächlich erreicht werden. Foto: ari

Beim Thema Internet-Geschwindigkeit schneidet Deutschland immer noch schwach ab. Das US-Unternehmen Ookla, das weltweit Messergebnisse von Internetnutzern auswertet, listet Deutschland weder beim mobilen Internet (Platz 26 unter 138 Nationen) noch beim Breitband (45/178) in der Spitzengruppe. Ganz vorn liegen die Vereinigten Arabischen Emirate (mobil) und Singapur (Festnetz). Unter den Europäern schneiden Norwegen, Monaco, Dänemark, die Niederlande und auch Bulgarien bemerkenswert gut ab.

Regionale Auswertungen sind auf der von der Bundesnetzagentur verantworteten Internetseite breitbandmessung.de abrufbar. Der Heidekreis kommt dort bei den Daten-Übertragungsraten des stationären Internets im Download auf den Mittelwert von 62.45 Megabits pro Sekunde (Mbit/s). Zum Vergleich: Hamburger surfen im Mittel mit 82,28 Mbit/s. Die Benachteiligung des ländlichen Raums wird auf der Messungskarte der Bundesnetzagentur deutschlandweit gut sichtbar. Darüber hinaus ist deren Aussagekraft allerdings begrenzt. Messergebnisse werden aus Datenschutzgründen nicht punktuell dargestellt, vertraglich vereinbarte maximale Datenübertragungsraten nicht ausgewiesen.

Interessant sind die Abweichungen zwischen zugesicherten und tatsächlichen Übertragungsraten. Hier schneidet bei den erfassten Messungen im Heidekreis das Unternehmen TNG Stadtnetz mit 100 Prozent der zugesicherten Download-Geschwindigkeit am besten ab, Schlusslicht ist 1&1 mit knapp 75 Prozent.

Telekommunikation: Neues Gesetz stärkt Rechte der Verbraucher

Zu geringe Breitbandgeschwindigkeiten können Dank einer Gesetzesänderung für Vertragskunden jetzt bares Geld wert sein. Das reformierte Telekommunikationsgesetz (TKG) gewährt ihnen erstmals ein Minderungsrecht. Damit sollen Telekommunikationsunternehmen auch dazu gebracht werden, nur die Leistung zu versprechen, die sie auch tatsächlich kontinuierlich erbringen können. Bislang werde „oft viel Geld ohne entsprechende Gegenleistung gezahlt“, moniert Dr. Kathrin Steinbach, Referentin im Team Marktbeobachtung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen.

Die BZ möchte mit Hilfe von Leserinnen und Lesern herausfinden, wie schnell man im Heidekreis im Netz surft, welche Ortschaften besonders gut oder schlecht abschneiden und welche Telekommunikationsunternehmen ihren Mund zu voll nehmen. Wer bei der Recherche mithelfen möchte, kann sich mit eigenen Messungen (möglichst mehrere zu unterschiedlichen Zeiten) beteiligen. Die dafür notwendige App kann unter breitbandmessung.de kostenlos heruntergeladen werden. Am Ende jedes Messvorgangs kann eine PDF mit den ermittelten Übertragungsraten generiert werden. Diese PDFs sind zu senden an a.ricci@boehme-zeitung.de (Betreff: Breitbandmessung). Eine Ansprechperson und der Ort der Messung sind anzugeben. Fragen zur Recherche und benötigte Hilfestellungen werden ebenfalls unter dieser E-Mail-Adresse bearbeitet.

Für Breitbandmessungen werden ein LAN-Kabel, ein Router und ein PC oder Notebook benötigt. W-LAN muss deaktiviert werden. Anweisungen und ein Messtool gibt es unter www.breitbandmesung.de. Wer Zahlungen reduzieren will, muss 30 Messungen an drei unterschiedlichen Kalendertagen durchführen. Für eine Minderung reicht es, wenn jeweils an zwei von drei Tagen entweder die garantierte Mindestleistung unterschritten oder weniger als 90 Prozent der maximal zugesagten Geschwindigkeit erreicht wird.