Wahlinfos: Sehbehinderte müssen Umwege gehen

Mit einem Bildschirmlesegerät lassen sich für Menschen mit einem Rest Sehstärke Texte zum Lesen vergrößern. Foto: DBSV/A.Friese

Mit einem Bildschirmlesegerät lassen sich für Menschen mit einem Rest Sehstärke Texte zum Lesen vergrößern. Foto: DBSV/A.Friese

Faltblätter, Plakate, Artikel in der Zeitung, extra gestaltete Internetauftritte von Kandidaten – Informationen rund um die Wahlen sieht man zurzeit überall. Wie können sich aber diejenigen über die Kandidaten zur Kommunal- und Bundestagswahl informieren, die eine Sehbehinderung haben oder blind sind?

Am leichtesten zugänglich seien natürlich die Medien Fernsehen oder Radio, sagt Werner Gläser, Leiter der Celler Regionalgruppe des Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen. Im Fernsehen oder Radio werden aber hauptsächlich Themen rund um die Bundestagswahl thematisiert. Kommunalwahlen finden weniger oder gar nicht statt, wenn es um die Vorstellung der vielen Kandidaten für Stadträte und Kreistage geht.

Vorlesefunktion hilft bei Wahlfaltblättern

Die machen auf lokaler Ebene Werbung, entwerfen zum Beispiel Wahlfaltblätter. „Die kann man, wenn man einen Rest Sehstärke zum Beispiel mit einem Bildschirmlesegerät vergrößern“, erklärt Gläser. Die heutigen Smartphones hätten in den meisten Fällen außerdem eine Vorlesefunktion. „Je professioneller und damit meist auch grafischer, ein Faltblatt aber gestaltet ist, desto schlechter funktioniert die Vorlesefunktion“, sagt Gläser. Denn die Systeme zum Vorlesen brauchen eine möglichst klare Textstruktur, wird die durch grafische Darstellungen überlagert, kann das System damit nicht umgehen. Einige Textpassagen bleiben so möglicherweise nicht lesbar.

Zur Wahl gibt es aber nicht nur analoges Werbematerial, viele Informationen finden sich mittlerweile im Internet wie Wahlprogramme und die Vorstellung von Kandidaten. Grundsätzlich lassen sich auch Internetseiten mit entsprechenden Programmen vorlesen. Aber auch hier gilt, je unklarer die Textstruktur, desto weniger Infos bleiben übrig.

Stoplersteine bei billig produzierten Internetseiten

Und auch Fotos ohne hinterlegten Alternativtext kommen beim Zuhörer nicht an. „Eigentlich gibt es die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV), sie verpflichtet alle Internetseiten zu einer barrierefreien Gestaltung“, erklärt Gläser. Dazu gehört zum Beispiel der Alternativtext für Fotos. Oft werde die BITV aber nicht umgesetzt, da bei der Einhaltung bestimmte Werbefunktionen oder Effekte nicht verwendet werden können.

Zu Wahlen produziere man außerdem oft schnell und billig Internetseiten: „Dann wird zum Beispiel ein Faltblatt mit Text einfach eingescannt und hochgeladen, auf der Seite ist es dann ein Bild und kann nicht vorgelesen werden“, sagt Gläser. Mit bestimmten Programmen könne man solche Bilder zwar wieder in eine Schriftdatei umwandeln, das sei aber aufwendig und nicht jeder mit solchen Systemen ausgestattet.