Große Aufgabe für Heidekreis vor dem Abschluss
Bald ist es vollbracht. Am kommenden Freitag muss der Kreistag die Satzungsbeschlüsse für die Naturschutzgebiete (NSG) „Lüneburger Heide“ und „Becklinger Moor“ nur noch bestätigen, „dann ist eine große Aufgabe für den Heidekreis abgeschlossen“, beschrieb der Vorsitzende Gerhard Meyer (CDU) nach Abschluss der Beratung im Umweltausschuss die Dimension.
Es wird ein Zieleinlauf mit Verspätung, „nicht nur für unseren Landkreis“, betonte Meyer. Eigentlich sollte die von der EU geforderte Umsetzung von Artikel 6 der FFH-Richtlinien schon 2010 abgeschlossen sein. Erst 2011 sei der Verzug bemerkt und 2013 sukzessive die Abwicklung der Verfahren in Angriff genommen worden. „Am Ende sind es 18 Verordnungen und ein bisschen Naturschutz auf dem Truppenübungsplatz“, skizzierte Meyer einen Beratungs- und Beschlussmarathon und würdigte ausdrücklich die Arbeit der personell nicht üppig ausgestatteten Unteren Naturschutzbehörde, die einiges an Kritik einstecken musste. Die höchste Hürden waren in den drei Samtgemeinden im Süden des Kreisgebiets zu überwinden, im Aller-Leine-Tal, wo sich das Verfahren, begleitet von Protesten und teils heftiger Kritik insbesondere der Landwirte sowie etwa 1700 abzuarbeitenden Stellungnahmen und Einwendungen, über mehrere Jahre hinzog, bis es in der Juni-Kreistagssitzung mit den Satzungsbeschluss für ein 5400 Hektar großes Gebiet 3665 Landschaftsschutz- und 1650 Hektar Naturschutzgebniet zum Abschluss gebracht wurde.
Nur wenige Private betroffen
Dagegen verlief der Prozess für das etwa viermal so großen NSG an der nördlichen Kante des Heidekreises und im angrenzenden Kreis Harburg vergleichsweise unspektakulär. Dafür nennt die Verwaltung vor allem zwei Gründe: wenige betroffene private Eigentümer und Nutzer - Verein Naturschutzpark, Klosterforsten und Landesforsten halten 72 Prozent der Flächen. Zudem betrete man in dem Bereich mit dem Naturschutz kein Neuland, die Lüneburger Heide sei schließlich das zweitälteste Naturschutzgebiet Deutschlands. Es wurde am 12. Januar 1922 per Polizeiverordnung erstmals gesichert. In dem jetzt vor dem Abschluss stehenden Verfahren sind die Landkreise Harburg und Heidekreis gemäß Bundesnaturschutzgesetz verpflichtet, die in ihren Gebieten liegenden Teile des FFH-Gebietes 70 „Lüneburger Heide“ sowie des gleichnamigen EU-Vogelschutzgebiets Nr. 24 als Bestandteil des Schutzgebietsnetzes Natura-2000 als geschützte Teile von Natur- und Landschaft auszuweisen und die bereits bestehende Naturschutzgebietsverordnung „Lüneburger Heide“ von 1993 anzupassen. Das gesamte „Ehbläcksmoor“ im Landkreis Harburg wird ebenfalls Bestandteil des NSG. Gleiches gilt für die überschneidenden Flächen des NSG „Seeve“.
Gleichwohl konnten nicht alle Hindernisse ausgeräumt werden. Probleme gab und gibt es vorerst weiter in Ober- und Niederhaverbeck. Die beiden Ortschaften liegen vollständig im Geltungsbereich der NSG-Satzung, was für die dort ansässigen Landwirte Probleme bei der betrieblichen Entwicklung durch restriktive Bauauflagen bringen könnte. Bispingens Bürgermeister Dr. Jens Bülthuis drängt daher auf eine Herausnahme der beider Ortslagen aus dem Geltungsbereich der NSG-Satzung.