HKK-Bürgerentscheid laut Gutachter unzulässig
Ein politisches Votum zur Rechtmäßigkeit eines Bürgerentscheids zum neuen und zentralen Heidekreis-Klinikum gibt es noch nicht, aber wohl eine starke Tendenz. Nach Aussagen, die Landrat Manfred Ostermann nach Informationen der Böhme-Zeitung am gestrigen Montag im Kreisausschuss getätigt haben soll, sei der Bürgerentscheid unzulässig.
Diese Aussage fußt auf einem Rechtsgutachten, das der Kreisausschuss bei seiner Sitzung Mitte Oktober in Auftrag gegeben hat. Ein abschließendes Papier legte der Landrat noch nicht zur Entscheidung vor. Die endgültige Fassung stehe noch aus. Diese soll im Laufe der Woche eingehen. Der Kreisausschuss befasst sich am kommenden Montag, 16. November, erneut mit dem Thema Bürgerbegehren und Bürgerentscheid und will dann eine Entscheidung fällen.
„Es klang sehr endgültig“, erklärte ein Kreispolitiker nach der gestrigen Sitzung des Kreisausschusses zum Rechtsgutachten und zur Aussage des Landrates. Angeführt worden sei, dass sich neue Fakten sogar noch nach der vorherigen Kreisausschusssitzung ergeben hätten. Damit spielte der Landrat möglicherweise auf eine Entscheidung des Stadtrates Bad Fallingbostel an. Dieser hatte in der letzten Woche explizit den Standort Dorfmark für den Neubau des zentralen Klinikums ausgeschlossen. Dieser Standort in der Mitte des Heidekreises wird aber von den Initiatoren des Bürgerbegehrens gefordert, weil dieser mittig im Heidekreis liegt.
Der Fallingbosteler Stadtrat hatte in einem Ergänzungsbeschluss zur HKK-Bauleitplanung einstimmig entschieden, dass ein Krankenhaus nur auf der Fläche F4, also am Ortsausgang in Richtung Walsrode, gebaut werden kann, nur dieser Standort dafür in Frage komme. Weitere Flächen, darunter insbesondere die Flächen bei Dorfmark, wurden ausgeschlossen. Möglicherweise stehen sich hier die Planungshoheit einer Kommune und die kreisweite Bürgerbefragung konträr gegenüber, was wohl auch Inhalt des Rechtsgutachtens sein soll.
"12000 Bürger vor den Kopf gestoßen"
Der Kreis hatte allerdings die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens auch vom Innenministerium prüfen lassen und von dort Mitte August grünes Licht erhalten, der Kreisausschuss ließ dieses Verfahren schließlich zu. „Ich bin richtig sauer“, erklärte nun Otto Elbers als einer der Initiatoren des Bürgerbegehrens. Mit dem Rechtsgutachten und dem möglichen Versagen des Bürgerentscheids würden 12000 wahlberechtigte Bürger vor den Kopf gestoßen. Mehr als 12000 Unterschriften hatten die Initiatoren für das Bürgerbegehren zunächst gesammelt.
Verwundert zeigte er sich, dass dieser Aussage bereits getroffen worden sei, ohne dass sich der Kreisausschuss überhaupt mit dem Thema befasst habe. Elbers wollte zunächst eine Stellungnahme des Landrates einfordern, schloss aber nicht aus, bereits eigene Rechtsanwälte in der Angelegenheit in Stellung bringen zu wollen.