Jugendhof Idingen setzt auf kürzere Stornofristen
Seit mehr als einem Vierteljahrhundert nutzt der Heidekreis den auf einer ehemaligen Hofstelle am Stadtrand von Bad Fallingbostel gelegenen Jugendhof Idingen als Zentrum seiner außerschulischen Bildungsarbeit sowie Jugendpflege und -sozialarbeit mit einer Vielzahl von kreativen, sozialen, gesundheitlichen, naturkundlichen und technischen Angeboten für Kinder und Jugendliche.
2019 mehr als 9000 Übernachtungen
Zum Jugendhof gehört die Werkstatt „Tu Wat“, die seit 2007 die Möglichkeit bietet, den Hauptschulabschluss zu erlangen. Die Belegzahlen der vergangenen zehn Jahre mit durchschnittlich 7600 Übernachtungen – 2019 sticht mit 9146 Übernachtungen heraus – wertet der Landkreis als Beleg für eine ungebrochene Beliebtheit des Jugendhofs über die Kreisgrenzen hinaus. Da werde es in diesem und auch im kommenden Jahr coronabedingt allerdings einen Knick in der Kurve geben. Aufgrund der Pandemie sind Schulen, Vereine und Verbände nach Darstellung von Sina Böhling verunsichert, ob Klassenreisen und Freizeiten wie geplant stattfinden können.
Neue Buchungsanfragen seien aktuell stets mit der Frage nach kostenfreien Stornierungsmöglichkeiten bis kurz vor Beginn der Belegung verbunden, beschrieb die Leiterin des Fachbereichs 06 – Kinder, Jugend, Familie – im Jugendhilfeausschuss die Auswirkungen. Es sei davon auszugehen, so Böhling, dass eine Beibehaltung der aktuellen Stornierungsbedingungen mit relativ langen Fristen zur Folge hätte, dass Gruppen gar nicht erst buchten oder gebuchte Belegungen früh absagten. Einmal stornierte Belegzeiten würden nur schwer oder gar nicht wieder belegt werden können.
Zum Teil gar keine Stornofrist mehr
Um Beleggruppen mehr Planungssicherheit zu bieten, ein Festhalten an Buchungen zu erwirken und damit verbunden für den Jugendhof eine unter den aktuell erschwerten Bedingungen bestmögliche Auslastung zu erreichen, sollen Stornierungsfristen 2021 ganzjährig verkürzt werden, teilweise komplett wegfallen. Einstimmig winkte der zuständige Fachausschuss die vorgeschlagenen veränderten Nutzungsbedingungen durch.
Bis zu vier Wochen vor Anreisedatum werden im kommenden Jahr keine Gebühren erhoben, in der dritten und vierten vor Anreisedatum sind 50 Prozent fällig, bei einer Stornierung bis zwei Wochen 75 Prozent des Tagessatzes. Die Verkürzung der Fristen komme nicht nur den Nutzern der Einrichtung entgegen, ist die Verwaltung überzeugt. Sie erhöhe auch die Chance, den Einnahmeansatz zu erreichen, ihm zumindest näherzukommen. Im 2021er-Haushaltsentwurf des Landkreises sind 238 000 Euro veranschlagt.