Heidekreis hat Optionen auf den Gigabit-Ausbau
Soltau. Gut voran komme im Heidekreis der Abbau der digitalen weißen Flecken, also die Anbindung bislang noch unerschlossener Gebiete an das Breitbandnetz. Das betonte im Wirtschaftsausschuss des Kreistags Erster Kreisrat Oliver Schulze. Probleme gebe es aktuell nur noch im Raum Bad Fallingbostel (siehe Infokasten).
Nach den weißen Flecken wird sich der Heidekreis voraussichtlich den sogenannten grauen Flecken widmen. Dafür stellen Bund und Land in den nächsten Jahren Fördermittel zur Verfügung. Das heißt, dass Gebiete, die schon besser, aber noch nicht ausreichend versorgt sind, aufgerüstet werden können.
Ende April hat der Bund die Richtlinie zur Förderung und Unterstützung des Gigabitausbaus veröffentlicht. Wie Peer Beyersdorff, Geschäftsführer des Breitbandkompetenzzentrums Niedersachsen mit Sitz in Osterholz-Scharmbeck, dem Ausschuss erläuterte, gelte noch bis Ende 2022 die 100 Megabit-Grenze. Das heißt, der Abbau der „grauen Flecken“, die bislang keine 100-Megabit-Versorgung haben, wäre förderfähig. Nach 2023 werde sogar diese Grenze fallen. Förderfähig würden dann Ausbauvorhaben im Gigabitbereich. Für sogenannte sozio-ökonomische Schwerpunkte wie Unternehmen in der Landwirtschaft, Schulen und Krankenhäuser sind bereits jetzt Förderungen für den Gigabitbereich möglich.
5377 Adressen mit weniger als einer 100-Megabit-Versorung
Beyersdorff unterstrich aber für den Heidekreis: „Sie stehen schon jetzt gut da“, da gebe es in Niedersachsen andere Regionen, wo das nicht der Fall sei. Der Breitband-Fachmann hat für den Heidekreis die Gebiete ermittelt, die als graue Flecken eingestuft werden könnten. Genau seien es 5377 Adressen mit weniger als einer 100-Megabit-Versorgung.
Doch die Frage sei, so Beyersdorff, ob der Kreis überhaupt die Förderung anstreben oder nicht bis zum 1. Januar 2023 warten solle. Ab dann sei jedweder Ausbau förderfähig. Bei ihm klang genau dieser Rat durch.
Grundlage des erweiterten Breitband-Ausbaus solle im Heidekreis auf jeden Fall eine Gigabitstrategie sein, empfahl der Fachmann. Dazu gehöre ein Markterkundungsverfahren, um die jeweiligen Bedarfe festzustellen, beispielsweise beim Ausbau der sozio-ökonomischen Schwerpunkte. Erst danach solle ein Förderantrag gestellt werden. Zudem könne man auch mit Fördermitteln des Landes rechnen, die noch hinzukämen.