HKK: Frist läuft erst 2024 ab

Heidekreis/Hannover. Der Meinungskampf um den Bürgerentscheid am 18. April zur Standortfrage eines künftig unter einem Dach etablierten Heidekreis-Klinikums (HKK) ist in vollem Gange. Die Frist für die Einreichung der Konzepte mit den Zahlen und sonstigen Daten der Architekten ist dabei das zentrale Argument der Mehrheit der Kreispolitik. Eine Neuausschreibung sei für den Standort Dorfmark aus zeitlichen Gründen nicht möglich. Doch gibt es eine solche Frist überhaupt und wie sieht sie aus? Die Böhme-Zeitung hatte bereits früher darauf hingewiesen, dass die einzige Frist die Strukturfondsverlängerung bis 2024 ist, nicht aber bis 2021 (Böhme-Zeitung vom 3. September 2020, Kurzlink: bit.ly/2Osib4G). Die BZ hat jetzt noch einmal beim niedersächsischen Sozialministerium nachgefragt. „Da der Strukturfonds II vom Bundesgesetzgeber bis 2024 verlängert worden ist, muss das Land bis spätestens Mitte 2024 eine Auswahlentscheidung getroffen haben“, bestätigt das Ministerium.

Dennoch werben Gegner des Bürgerentscheids mit der ominösen Frist für Nein-Stimmen am 18. April. So beispielsweise CDU-Landtagsabgeordnete Gudrun Pieper mit einer klaren Aussage. „Wir werden das nicht bis September 2021 schaffen, bis dahin muss das Konzept beim Sozialministerium eingereicht werden“, behauptet die Landtagsabgeordnete in einem aktuellen Video. Piepers Video bekommt viel Zuspruch, wird geteilt und so für weitere Personenkreise sichtbar gemacht. Auch das Krankenhaus hat das Video mit der falschen Fristnennung Piepers unter seinem Profil am vergangenen Dienstag geteilt, obwohl es auf der eigenen Internetseite diese Frist als falsch bezeichnet, dort aber für denselben Zeitraum „erste Auswahlentscheidungen“ benennt.

„Eine Beratung
im ersten
Halbjahr 2022 ist realistisch“ – Aus der Antwort des niedersächsischen Sozialministeriums

Selbst der Landrat des Heidekreises, Manfred Ostermann, geht in seinen offiziellen vierseitigen „Informationen zum Bürgerentscheid“ auf die Frage ein, was ein Ja oder ein Nein bei der Abstimmung bedeute. Demnach habe ein Sieg des Bürgerentscheids unter anderem zur Folge, ein „Antrag auf Fördergelder aus dem Strukturfonds II kann nicht mehr fristgerecht gestellt werden“. Das ist, selbst wenn ein erneutes neunmonatiges Ausschreibungsverfahren für Architekten durchgeführt werden müsste, falsch. Trotzdem besteht für den Heidekreis ein Konflikt zwischen Akzeptanz und Eile. Denn obwohl der Zeitraum bis zum Jahr 2024 ein eher langfristiger ist, weist das Sozialministerium allerdings auch darauf hin, dass „in Anbetracht der Planungsstände in den Regionen eine Beratung im ersten Halbjahr 2022 realistisch“ sei. Bislang war von Juni 2022 die Rede, das hat das Ministerium so gegenüber der BZ allerdings nicht bestätigt. Tatsache ist, dass auch die vom HKK genannten „ersten Auswahlentscheidungen“ nicht für September 2021, sondern erst für 2022 zu erwarten sind.

Die finalen Entscheidungen, sollte bis dahin noch keine Auswahl getroffen worden sein, welche Klinikneubauprojekte beim Bundesamt für soziale Sicherung beantragt werden, muss das Land nach eigener Aussage aber bis „spätestens Mitte 2024“ treffen. Die Befürworter des Bürgerentscheids verweisen ihrerseits auf die erforderliche Akzeptanz des Projekts. Dass sowohl diese Akzeptanz in der Bevölkerung als auch die zeitnahe Einreichung der Unterlagen relevant sind, der Heidekreis damit sich bereits jetzt in einer nachteilhaften Ausgangslage befindet, macht ein weiterer Hinweis des Ministeriums deutlich: „Aufgrund der mehrfachen Überzeichnung des Strukturfonds II ist davon auszugehen, dass Projekte, die einen breiten Konsens in der Bevölkerung haben und ohne Verzögerung die baufachlichen Unterlagen einreichen, Priorität genießen werden.“

Auch Landrat Manfred Ostermann verweist in der offiziellen vierseitigen „Informationen zum Bürgerentscheid“ auf eine Frist, die es so nicht gibt. Foto: bk

Auch Landrat Manfred Ostermann verweist in der offiziellen vierseitigen „Informationen zum Bürgerentscheid“ auf eine Frist, die es so nicht gibt. Foto: bk

Bernhard Knapstein