„Keine Zeit trotz Fristverlängerung“
Von Anja Trappe
Bad Fallingbostel. Trotz der coronabedingt geplanten Verlängerung des Strukturfonds 2 des Bundes um zwei Jahre sehen die hiesigen Landtagsabgeordneten und der Landrat keinerlei zeitlichen Spielraum für die Planungen des neuen zentralen Heidekreis-Klinikums. Das betonten am gestrigen Morgen Gudrun Pieper und Karl-Ludwig von Danwitz (jeweils CDU), Sebastian Zinke (SPD) sowie Manfred Ostermann im Kreishaus in Bad Fallingbostel. „Wenn man meint, dass jetzt noch Zeit sei, auch für Dorfmark zu planen – dem kann ich nicht zustimmen“, erklärt Ostermann. Nicht nur daher erklärt er auch dem Antrag des Soltauers Otto Elbers, der im Namen der Initiative zum Bürgerbegehren einen sofortigen Planungsstopp beantragt hat, eine Absage. Er, so der Landrat, sei zum einen nicht der richtige Adressat, das sei das Heidekreis-Klinikum, zum anderen würden mit den aktuellen Planungen keine Fakten geschaffen, die gestoppt werden könnten. Mit einem Stopp würden zudem Fakten geschaffen, obwohl der Ausgang des Begehrens noch gar nicht klar sei, mit möglichen Schadensersatzansprüchen als weitere Folge.
In Sachen Strukturfonds 2 bleibe es bei der Planungszeit mit dem Architekturwettbewerb, so der Landrat. Die Anträge müssten im September 2021 beim Land vorliegen, der Krankenhausplanungsausschuss entscheide im Frühjahr 2022 über die Vergabe der erhofften Zuschüsse von 130 Millionen Euro, der Bau könne dann wie geplant 2026 vollzogen werden. Das unterstrich Landtagsabgeordneter Zinke, der aus dem Sozialministerium das Zitat mitbrachte: „First come, first serve“ – frei übersetzt: wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Das Land wolle das Geld an die Projekte binden. Laut seiner CDU-Kollegin Pieper seien es aktuell sieben Antragsteller, die Mittel aus dem Strukturfonds 2 für die Schaffung einer neuen Krankenhausstruktur begehrten. „Wir stehen schon auf dem Krankenhausplan“, sieht sie den Heidekreis auf einer guten Position. Wenn andere aufgrund der längeren Frist nachzögen, müsse der Planungsausschuss überlegen, welche Projekte man „wieder rausschmeißt“. Man schaue mit Sorge aus Hannover auf die Entwicklung im Heidekreis, so Zinke auch zum Thema Bürgerbegehren.
Danwitz: Jetzt hat der Bürger das Wort
Dem widersprach von Danwitz: Land auf, Land ab gebe es Diskussionen ähnlich wie im Heidekreis. „Für uns ist das Geld reserviert“, erklärte er. Er sah in der Initiative zum Bürgerbegehren ein Versagen der Politik. Es sei nicht gelungen, die Bürger mitzunehmen. Man hätte die Akzeptanz des Neubaus in den Mittelpunkt stellen sollen. Das nicht zu tun, sei ein Fehler gewesen: „Jetzt hat der Bürger das Wort.“ Von Danwitz erklärte zudem, dass man im Juli noch die Chance gehabt hätte, mit zwei Standorten zu planen. Bis Januar 2021 hätte das Projekt zweigleisig bleiben können. Das habe der Aufsichtsrat nicht gewollt, da es die Wettbewerbskosten verdoppelt hätte. Er stehe dazu, dass man eine zentrale Klinik im Heidekreis brauche, den Standort gäben jetzt die Zeitabläufe vor.
Ob man angesichts der Zerwürfnisse im Heidekreis die Frage des HKK-Standorts für eine gute Versorgung der Bevölkerung nicht in den Händen des Landes selbst belassen sollte? Pieper betonte dazu, dass sich der Planungsausschuss sehr wohl damit befasst habe und schon lange wisse, dass aus zwei Häusern eines werden müsse. Aber es gebe eben noch die wirtschaftliche Komponente, die bei der Frage eine Rolle spiele. „Das Land gibt ziemlich viel Verantwortung für die Struktur in die Kommune. Deshalb gibt es einen Wettbewerb der Projekte“, so Zinke. Er sei erschrocken, was für eine Dynamik das im Heidekreis aufgenommen habe, welche Konflikte aufloderten. „Es gibt keinen Südkreiskomplott“, bekräftigte Zinke. Dass es schon von Anfang an schwierig gewesen sei, einen Kompromiss im Heidekreis zum neuen Standort zu erlangen, berichtete Landrat Ostermann: In der Runde der Bürgermeister habe für keinen Standort ein einmütiger Kompromiss erzielt werden können, auch nicht Dorfmark. „Aus Sicht von Walsrode war keine Akzeptanz für Dorfmark da.“ Deshalb, so Ostermann, habe der HKK-Aufsichtsrat das Bewertungsverfahren „aufgrund objektiver Kriterien“ angeschoben.