Wildwuchs von Windrädern soll vermieden werden
Die Pflöcke für die Windkraftplanung des Landkreises sind eingeschlagen. Der Kreistag hat am Freitag die Kriterien für die Bewertung der Potenzialflächen bezüglich einer Eignung als Windkraft-Vorranggebiete festgelegt. Es soll bei den vom Umweltausschuss empfohlenen Abstandsvorgaben bleiben.
Nichtstun wäre keine Option
Den anzustrebenden größten gemeinsamen Nenner hatte gleich zu Beginn Silke Thorey-Elbers (CDU) formuliert: ein deutliches Votum. Sollte der Heidekreis nicht fristgerecht die ihm vom Land auferlegten Vorrangflächen ausweisen, wären Tür und Tor für einen Wildwuchs geöffnet, das Aufstellen von privilegierten Windkraftanlagen ohne Lenkungsmöglichkeit des Kreises. „Das kann nicht unser Anliegen sein“, so die Kreistagsvorsitzende. In die gleiche Kerbe schlug Jens Grote: „Es wäre keine Option, den Prozess zur Ausweisung nicht zu forcieren“, warnte der Landrat vor einem Recht für Projektierer, so lange ungesteuert Anlagen im Außenbereich zu errichten, bis die vorgegebene Vorrangflächenquote erreicht sei.
Grundlage ist eine landesweite Potenzialermittlung des Fraunhofer-Instituts. Sie hat für den Heidekreis 16 509 Hektar als poten- ziell Windkraft geeignet ergeben. Die sollen nun unter Berücksichtigung verschiedener Ausschlusskriterien – etwa Vorkommen geschützter Vogelarten oder Hubschraubertieffluggebiet „eingedampft“ werden, bis mindestens 5976 Hektar übrig bleiben und bis 2026 als Vorrangflächen ausgewiesen werden. Das wären 3,18 Prozent der Landkreisfläche, mehr als das Vierfache des geltenden Werts (0,7 Prozent).
Elf Landräte aus der Region wenden sich an das Land
„Das ist aber noch nicht fix“, will Grote eine Reduzierung nicht ausschließen. Er hat mit den anderen zehn Landräten des ehemaligen Regierungsbezirks Lüneburg ein Schreiben an die Landesregierung verfasst, in dem auf die ihrer Ansicht nach zu hohe Quotenvorgabe für die waldreiche Region hingewiesen wird, die mit knapp einem Drittel Anteil an der Landesfläche 48 Prozent der Vorrangflächen ausweisen solle. Zukünftig sollen Windräder in qualitativ „minderwertigen“ Nadelwäldern erlaubt sein.
Am Ende gab es ein deutliches Votum für den Kriterienkatalog: vier Enthaltungen von den Grünen sowie vier Gegenstimmen, drei von der AfD und ein Nein von Franka Strehse (SPD, Neuenkirchen). Strehse hatte „gleiches Recht für alle“ mit einheitliche Abständen von 1000 Meter für alle Siedlungsbereiche gefordert hatte.
Erneut abgeschmettert wurde ein Antrag der Grünen, die Abstandsgrenzen einheitlich auf 750 Meter festzulegen, was, so die Begründung, geringere Eingriffe in Waldbestände erforderlich machen würde. „Ohne Wald sind die Vorgaben nicht zu erreichen“, hatte zuvor der Landrat das als nicht zielführend abgelehnt