Bauherr muss Brandschutz sichern

Obwohl die neue Grundschule in Breloh noch nicht komplett fertiggestellt war, startete dort der Schulbetrieb nach den Ferien. Erst am vergangenen Freitag fand die erste Begehung der Örtlichkeiten durch die Feuerwehr statt. Foto: at

Der Streit zwischen der Feuerwehr und dem Bürgermeister in der Stadt Munster ist mittlerweile soweit eskaliert, dass deshalb, aber auch wegen weiterer Punkte die Politik an der Örzte keine andere Möglichkeit sieht, als die Abwahl Ulf-Marcus Grubes einzuleiten.

Der ausschlaggebende Vorwurf war der, dass Grube das Ehrenamt beschädigt habe, insbesondere das der Freiwilligen Feuerwehr. Dabei hatte die Feuerwehr Grubes Vorwürfe sogar eingeräumt. Die nicht korrekt vereinnahmten Spendengelder sollen entsprechend über die Stadtkasse nachverbucht worden sein. Allerdings waren damit die internen Untersuchungen nicht beendet, was unter anderem für Aufruhr bei den Ehrenamtlichen sorgte.

Die Kommunalaufsicht des Landkreises geht hinsichtlich der eventuell in der Vergangenheit nicht korrekt behandelter Spendengelder derzeit davon aus, dass dieser Sachverhalt von der Stadt Munster ordnungsgemäß aufgeklärt und geregelt werde, unter anderem müssten fehlende Beschlüsse gegebenenfalls nachgeholt werden. „Ob eine Beteiligung der Kommunalaufsicht in diesem Verfahren noch erforderlich werden wird, ist derzeit nicht absehbar“, so heißt es von der Kreisverwaltung auf eine entsprechende Anfrage der Böhme-Zeitung.

Durchaus im Thema ist der Heidekreis hinsichtlich des Rücktritts von 28 Feuerwehrleuten in der Kommune von ihren Leitungsfunktionen. Darunter sind auch die beiden stellvertretenden Stadtbrandmeister, der Ortsbrandmeister und sein Stellvertreter der Ortswehr Munster. „Der Kreisbrandmeister ist involviert und kommt seiner vorausschauenden Beratungspflicht nach. Die Einsatzbereitschaft der Stadt- und Ortsfeuerwehr in Munster ist vollumfänglich sichergestellt“, sichert Kreissprecherin Sandra Michaelis zu.

Zwei Gefährdungsanzeigen waren vorausgegangen

Nicht involviert ist der Landkreis beziehungsweise die Kommunalaufsicht beim Thema Dienstaufsichtsbeschwerde, die der Ortsbrandmeister in Breloh, Udo Wienhold, gegen Bürgermeister Grube gerichtet hatte. Hintergrund war die Sorge der Ortswehr, dass diese in einem Brandfall noch keine Übersicht über den Schulneubau beziehungsweise -umbau in Breloh hatte. Mehrfach hatte sie einen Termin angemahnt, um sich dort umsehen zu können. Zwei Gefährdungsanzeigen waren der Dienstaufsichtsbeschwerde vorausgegangen.

Im Ernstfall, so der Ortsbrandmeister, könnte es zu Verzögerungen eventuell auch zu Personen- und weiteren Sachschäden kommen. Dem Bürgermeister sei es nicht bewusst, so die Auffassung der Ortbrandmeisters, welche Konsequenzen ein möglicher Schadensfall für die Stadt Munster und seiner Person haben könnte. Der Ortsbrandmeister sah den Hauptgrund für seine Dienstaufsichtsbeschwerde in der mangelnden Kommunikation, in die Nichteinbeziehung der zuständigen Abteilungen der Stadt, also der Feuerwehr, sowie eventuell auch in einer Überlastung des zuständigen Bauamts.

Die Verwaltung Munsters stand nach BZ-Informationen auf dem Standpunkt, dass die Verantwortung für die brandschutzrelevanten Themen bei der Bauaufsicht der Kreisverwaltung liegt. Erst wenn alle relevanten Angaben auch baulich umgesetzt sind, würden die Feuerwehrpläne vorliegen, die dann der Ortswehr zur Verfügung gestellt werden. Munsters Stadtbrandmeister Andreas Höltmann hatte diese Einschätzung nicht geteilt.

Laut Landkreis ist die Dienstaufsichtsbeschwerde allein Sache des Stadtrates als Dienstvorsetzter des Bürgermeisters. Der sei für die Entscheidung darüber zuständig.

Der Landkreis, so Sprecherin Michaelis, führe in Zusammenhang mit der Errichtung einer Schule als untere Bauaufsichtsbehörde gemeinsam mit dem Bauherrn und Sachverständigen Begehungen sowie die Schlussabnahme durch, um die Umsetzung der Vorgaben des öffentlichen Baurechts und der Auflagen der Baugenehmigung zu überprüfen. Zuständig für die Einhaltung des öffentlichen Baurechts – dazu zähle auch der vorbeugende Brandschutz – und die Auflagen der Baugenehmigung sei laut niedersächsischer Bauordnung der Bauherr und die gegebenenfalls von ihm hinzugezogenen Sachverständigen und Unternehmer.

Festgelegter Fahrplan ist vom Bauherrn umzusetzen Aufgrund der erfolgten Begehungen sei ein Fahrplan festgelegt worden, der somit vom Bauherrn und nicht vom Landkreis umzusetzen sei. Daher könne eine Begehung oder die Schlussabnahme auch erfolgen, wenn die Nutzung bereits aufgenommen wurde. In der niedersächsischen Bauordnung gebe es dazu keine Einschränkung.

Die Zuständigkeit für die Aufgaben des abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes gehören entsprechend niedersächsischem Brandschutzrecht zum Aufgabenbereich der Gemeinden. Dazu gehöre unter anderem die Aufstellung von Einsatzplänen. Sofern erforderlich, könne der Landkreis in Form von Beratungen die Gemeinden und örtlichen Feuerwehren bei der Planung von organisatorischen Themen unterstützen. Objektbezogen würden die für den vorbeugenden Brandschutz zuständigen Mitarbeiter auch zu Ortsbesichtigungen vor der zuständigen Ortsfeuerwehr eingeladen.

Das Vorgehen der Stadt Munster sei von der unteren Bauaufsicht nicht, wie Stadtbrandmeister Höltmann gegenüber der BZ erklärte, bemängelt worden. „Unserseits wurde darauf hingewiesen, dass eine Begehung des Objekts und der Außenanlagen von Gemeinde und Feuerwehr durchgeführt werden sollte. Eine Entscheidungskompetenz der unteren Bauaufsicht ist hier nicht gegeben“, so die Landkreissprecherin.

Inzwischen, so teilte Bürgermeister Ulf-Marcus Grube gegenüber der BZ mit, habe es eine erste Begehung durch den Stadtbrandmeister und eine Abordnung der Ortsfeuerwehr Breloh inklusive des Ortsbrandmeisters gegeben. Sie habe am vergangenen Freitag stattgefunden. Die Terminsuche mit der Feuerwehr Munster laufe zurzeit noch.

Anja Trappe