57-jähriger Mann wegen schwerer Brandstiftung angeklagt
Es war einer der heftigsten Brandeinsätze im Heidekreis im vergangenen Jahr: Der Großbrand auf einem landwirtschaftlich genutzten Hofgelände in Lünzenbrockhof am 24. April 2021 legte mehrere Gebäude in Schutt und Asche. Verletzt wurde niemand, aber dennoch wurde immenser Schaden angerichtet und auch Menschen waren stark betroffen: Wohnhäuser wurden Raub der Flammen, so dass durch den Brand 16 Menschen wohnungslos wurden. Die Brandlage stellte sich als komplex heraus: 200 Feuerwehrangehörige aus 17 Wehren in 28 Fahrzeugen kämpften mit den Flammen. Problematisch war die Zufuhr von Löschwasser. Landwirte unterstützten die Brandbekämpfung mit Güllefässern.
Prozessauftakt in Lüneburg
Nun kommt es zur Anklage gegen einen heute 57-jährigen Mann aus dem Heidekreis. Ihm wird schwere Brandstiftung zur Last gelegt. Am 8. Juni ist Prozessauftakt am Landgericht Lüneburg. Nach Ermittlungen die Polizei, die bereits ausreichten, um eine Anklageschrift zu formulieren, aber dennoch nicht abgeschlossen sind, ist die Ursache auf entzündete Heuballen zurückzuführen. Die Flammen griffen auf die Scheune, ein Nebengebäude, eine Doppelgarage und ein Einfamilienhaus über. Durch die Hitzeentwicklung wurden auch der angrenzende Schweinestall und ein weiteres Wohngebäude in Mitleidenschaft gezogen. Die Wohngebäude wurden danach als wirtschaftlicher Totalschaden gewertet. Die Schadenssumme wird auf 700 000 Euro angesetzt.
Zweiter Brand im Juni
Zur Last gelegt, wird dem Angeklagten darüber hinaus ein zweiter Brand, der sich am 23. Juni am gleichen Ort ereignet hat. Dies geht ebenfalls aus der Anklageschrift hervor. Wieder waren es Heuballen, die in diesem Fall auf einem Anhänger brannten. Der Brand wurde von aufmerksamen Zeugen bemerkt und konnte auf einem Feld schnell gelöscht werden.
Zeugen und Brandsachverständiger
Wie es vonseiten des Landgerichts heißt, sind vier Prozesstage anberaumt. Am ersten und zweiten Verhandlungstag sollen Zeugen vernommen werden sowie ein Brandsachverständiger Stellung beziehen. Es liegen auch Videoaufzeichnungen von dem Hof vor. Pressesprecherin Christina Edinger sagt, der Angeklagte habe sich bislang noch nicht zu den Vorwürfen eingelassen, das heißt, er hat noch nicht ausgesagt. Es gilt immer noch die Unschuldsvermutung.
Mögliches Strafmaß
Bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe möglich Einfache Brandstiftung wird in Deutschland mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft. Das Delikt ist somit als Verbrechen qualifiziert. Die Höchststrafe beträgt zehn Jahre. In minder schweren Fällen gilt ein Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Bei schwerer Brandstiftung, zum Beispiel der Feuerlegung in einer Wohnung oder Kirche, sind zeitige Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren möglich. Verursacht der Brandstifter fahrlässig oder vorsätzlich den Tod eines Menschen, kommt auch eine lebenslängliche Freiheitsstrafe in Betracht. Die Mindestfreiheitsstrafe beträgt in diesen Fällen zehn Jahre. ari