DRK-Kita öffnet Türen für ukrainische Kinder
Mädchen und Jungen aus der Ukraine können jetzt in Kindertagesstätten (Kitas) aufgenommen werden. Die Landesregierung hat dafür die Weichen gestellt. Vor einer Woche wurde vom Kabinett eine Verordnung auf den Weg gebracht, die vorläufig bis zum 31. Juli gilt. Demnach dürfen die Träger der Kinder- und Jugendhilfe kurzfristig zusätzliche Betreuungsangebote zur Verfügung stellen: Es sollen mehr Plätze eingerichtet werden, aber auch zusätzliches pädagogisches Personal beschäftigt werden, wie Kultusminister Grant Hendrik Tonne ankündigt.
Geschützter Raum
Der DRK-Kreisverband schafft im nördlichen Heidekreis das erste Betreuungsangebot im Kindergarten Sonnenblume in Bispingen. Das offene Angebot startete am Donnerstag, wie Cornelia Meyer-Rütz, pädagogische Leiterin der 13 Kindertagesstätten im Kreisverband berichtet. „Es geht erstmal darum, dass sie einen geschützten Raum für sich bekommen. Die Kinder sollen sie selbst können und eine unbeschwerte Zeit erleben“, sagt Meyer-Rütz. Fünf Mitarbeiterinnen hätten sich direkt bei der Leiterin Susanne Hagel gemeldet. So sei gewährleistet, dass immer zwei Erzieherinnen dienstags und donnerstags von 13 bis 16 Uhr eingesetzt werden können. Angestrebt wird mittelfristig die Integration in eine Ganztagsgruppe. Erstmal sieht das DRK-Konzept vor, dass die Kinder und Mütter, ein Vater war beim ersten Mal auch dabei, die Abläufe und Gegebenheiten einer Kita in Deutschland kennenlernen. Zudem müsse der Spracherwerb in Gang kommen. „Was Vorstrukturiertes ist jetzt nicht zielführend“, sagt die pädagogische Leiterin des DRK. Unterdessen laufen Gespräche zwischen DRK und den Verwaltungen in Munster und Soltau für die Standorte in Oerrel und Wolterdingen.
Vereinzelt Anfragen
Auch die Lebenshilfe bereitet sich auf ukrainische Kinder vor. Bislang sei noch kein Kind aufgenommen worden, so Andrea Reinecke, es gebe vereinzelt Anfragen. Die Bereichsleiterin verantwortet acht Kindertagesstätten und eine nachschulische Betreuung im nördlichen Heidekreis. Die Koordination läuft über die Kommunen, die wiederum zuteilen müssen, wo entsprechende Kapazitäten frei sind. Wenn Kinder mit einer Behinderung betreut werden sollen, läuft die Aufnahme direkt über die Lebenshilfe in Soltau. „Dann klären wir mit der Wiedereingliederungshilfe die Finanzierung“, sagt Reinecke. Mit Blick auf die belastende Situation für die Beschäftigten, die vom Fachkräftemangel und den starken Krankenheitsausfällen durch Corona herrühren, empfindet sie die Situation als schwierig. Sie wünscht sich, dass die Kommunen die Anfragen „auf alle Schultern“ verteilen werden.
Voraussetzungen für Betreuung von ukrainischen Kindern
Das Land Niedersachsen geht von einem steigenden Bedarf an Kita-Betreuung für Kinder aus der Ukraine aus. Der Rechtsanspruch greift, allerdings nicht solange die ukrainischen Familien nur den Touristenstatus besitzen. Das heißt eine Registrierung bei der Kommune ist Voraussetzung. Um die Betreuungskapazität herzustellen, erlaubt das Land, dass von den „bestehenden Vorgaben an erforderliche Räumlichkeiten abgewichen werden kann“. Die maximale Gruppengröße von 25 darf auf 26 um ein ukrainisches Kind aufgestockt werden, so Minister Grant Hendrik Tonne. Es wird den Trägern den Rahmen gegeben, flexibel reagieren zu können. Da das Land um die bereits zuvor belastenden Umstände weiß, gibt es keine Verpflichtung. Jul