Ein Déjà-vu an der Wolterdinger Kreuzung
Autofahrer, die dort selten vorbeikommen, könnten es für eine Langzeitbaustelle halten. Für diejenigen, die regelmäßig dort unterwegs sind, ist es ein Déjà-vu: Die Wolterdinger Kreuzung am Schnittpunkt der Kreisstraßen 1, 9 und 24 ist seit gut zwei Wochen erneut mit Absperrbaken und Durchfahrtverboten abgegrenzt, wie bereits im Frühjahr. Zu befahren ist sie nur auf der K 1 Soltau – Heber in beide Richtungen. Das Überqueren aus Richtung Wolterdingen oder Heide-Park ist nicht möglich.
Die Probleme waren bereits Anfang Mai kurz nach der Freigabe der für 1,1 Millionen Euro runderneuerten Kreuzung deutlich geworden.Betroffen waren vor allem Linksabbieger auf der Kreisstraße 1, der früheren Bundesstraße 3. Viel zu eng bemessene Kurvenradien sowie große und zu dicht am Kreuzungsraum platzierte Fahrbahnteiler erschwerten insbesondere den Lenkern von längeren Fahrzeugen und Gespannen oder machten es sogar unmöglich. Immer wieder wurden Borde der Abbiege-Inseln überfahren und angebrachte Hinweisschilder beschädigt.
Kleinere Korrekturen wie veränderte Ampelphasen entspannten die Situation etwas, lösten das Problem aber nicht. Der Platz auf dieser stark frequentierten Kreuzung war schlicht zu knapp bemessen. Bald war klar, dass sie als Ganzes noche inmal angefasst werden muss. Das war während der Saison des Heide-Parks nicht möglich, weil ein großer Teil der Besucherverkehrs über dieses Nadelöhr läuft. Seit Mitte November läuft dort die Nachbesserung. Jeweils zwei Ampelmasten an den Einmündungen der Kreisstraßen 9 und 24 werden zurückgesetzt. Dafür müssen neue Fundamente und Anschlüsse hergestellt werden. Zwei weitere Lichtzeichenanlagen werden dadurch überflüssig und verschwinden. Mehrere zu groß dimensionierte Fahrbahnteiler werden zurückgebaut und durch kleinere ersetzt.
Maßnahme ist bis zum 22. Dezember terminiert
Die Kosten für diese Nachbesserungen trägt zunächst der Landkreis. Wie hoch sie sein werden, lässt sich erst sagen, wenn die bis zum 22. Dezember terminierte Maßnahme abgerechnet ist. Es dürfte nicht ganz billig werden. Parallel dazu läuft die Klärung, ob und in welcher Höhe ein Schadenersatzanspruch gegenüber dem Ingenieurbüro besteht, das die Planung angefertigt hat, aber auch wie es dazu kommen konnte, dass der Fehler bei der obligatorischen Prüfung und während der Bauphase unbemerkt blieb.
Nachträgliche Veränderungen
Nachträglich von der Verkehrsbehörde geforderte bauliche Veränderungen wie die Vergrößerung von Aufstellflächen auf den Abbiegespuren und die angepasste Betriebsführung der Fußgängerampeln muss der Landkreis nach eigenen Angaben auf jeden Fall übernehmen.