Neuenkirchener Doppelmord: Höchststrafe für Maurice L.
Neuenkirchen/Lüneburg. Lebenslänglich für Maurice L.. Die Höchststrafe verhängte die 4. große Jugendstrafkammer des Landgerichts Lüneburg unter Vorsitz von Dr. Michael Herrmann am gestrigen Mittwoch gegen den 21-Jährigen, dem diverse Straftaten vorgeworfen wurden. Die schwerwiegendsten: zweifacher Mord, versuchter Mord in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung sowie versuchter Mord in sechs Fällen in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung. Zudem stellte das Gericht die besondere Schuld fest.
Am 27. Juli 2020 hatte L. nach Überzeugung der Kammer die Eheleute Kurt und Annegret G. in deren Haus am Neuenkirchener Lohweg getötet, um einen versuchten Diebstahl zu vertuschen, nachdem er sich als Stadtwerkemitarbeiter ausgegeben hatte, um ins Haus zu gelangen. Diese Tarnung habe der Hauseigentümer durchschaut. Die zufällig anwesende Susanne G., die ihn erkannt habe, habe er ebenfalls töten wollen.
Auch sieht es das Gericht als erwiesen an, dass L. am 17. und 18. Juni 2020 vorsätzlich Feuer in einem Mehrparteienhaus an der Kiefernstraße gelegt hat, in dem er selbst lebte. Sein Plan sei es gewesen, die durch die Brände unbewohnbar gewordenen und geräumten Nachbarwohnungen nach Bargeld zu durchsuchen. Als Tatmotiv geht das Gericht in beiden Fällen von Habgier aus. L. habe dringend 1900 Euro als Anzahlung für einen Audi benötigt, den er am Morgen nach den Mordtaten am Lohweg bei einem Autohaus abholen wollte. Zudem habe er Geld benötigt, um den seine zu dem Zeitpunkt 15-jährige Freundin mit Geschenken zu überhäufen.
Wie durch ein Wunder die Attacken überlebt
Bereits die im Prozessverlauf dargestellte Beweislage gegen den Angeklagten sah die Kammer als erdrückend an. Dass sich das Urteil nicht allein auf Indizienlage stützen müsse, sei der Aussage der am 27. Juli lebensgefährlich verletzten Susanne G., zu verdanken, die „Gottseidank wie durch ein Wunder“ die Attacken überlebt und den entscheidenden Hinweis auf den Täter gegeben habe.
Der Angeklagte hatte sich an keinem der zehn Verhandlungstage zu den Vorwürfen geäußert. Auch von der ihm eingeräumten Möglichkeit des „letzten Wortes“ verzichtete er. Im Anschluss an seine gut eineinhalbstündige Urteilsbegrünung verkündete Richter Herrmann die Aufrechterhaltung des am 13. August gegen Maurice L. verhängten Haftbefehls.
Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Eine Woche hat der Angeklagte Zeit, Berufung einzulegen. Ob man diesen Weg gehen werde, stehe noch nicht fest, sagte L.s Verteidigerin Julia Schenke.