Kommentar: Begehren der Bürger aushalten
Von Anja Trappe
Das Verwaltungsgericht hat mit aller Deutlichkeit in seiner Eilentscheidung festgestellt, was in Sachen Bürgerbegehren eine Rolle spielt und was eben nicht. Keine Rolle spielt ein nachträglich eingeholtes Rechtsgutachten, das vor Augen führte, dass Landrat und Kreispolitik bei ihrer ersten Zulassung des Bürgerbegehrens im August möglicherweise nicht so ernst genommen haben, was sich da für Widerstände im Norden der Region formierten und die sich mit der Initiative der Herren Otto Elbers, Adolf Köthe und Co. Bahn brachen. Mehr als 12 600 Unterschriften sind es letztlich, die die Initiative gesammelt hat.
Das Gericht hat vielmehr festgestellt, dass es insbesondere um den demokratischen Prozess eines Bürgerbegehrens geht, der nicht – wenn er einmal läuft – wieder gestoppt werden darf. Genau deshalb gab es bereits vor einigen Jahren eine Gesetzesänderung. Damals wurde festgelegt, dass schon zu Beginn geprüft sein sollte, ob ein Bürgerbegehren zulässig ist, damit nicht erst nach der Sammlung der Unterstützungsunterschriften der Frust groß ist, wenn sich das möglicherweise als sinnlos he-rausstellte. Damals war das Ziel, der Politikverdrossenheit vorzubeugen und die Akzeptanz der Bürgerbegehren zu steigern, was auch das Verwaltungsgericht Lüneburg in seinem Beschluss zitiert und was die Initiatoren des Bürgerbegehrens nach der Entscheidung zum Rechtsgutachten im November deutlich gespürt haben.
Jetzt, nach dem Gerichtsbeschluss, muss der Kreisausschuss Flagge zeigen, diesen demokratischen Prozess zulassen und auch aushalten. Ein Gang vor das Oberverwaltungsgericht sollte man sich gut überlegen, geht es doch letztlich um den Zusammenhalt des Heidekreises. Vielmehr muss genau jetzt das passieren, was zwar immer wieder beschworen, aber kaum umgesetzt wurde: Man muss seinen Standpunkt vertreten, muss erklären, muss die berühmten Zahlen, Daten und Fakten offenlegen, muss werben für Bad Fallingbostel, wenn man denn meint, die richtigen Argumente für diesen Standort zu haben. Bislang jedenfalls waren die Gegner des Bürgerbegehrens mit ihren Schnellschüssen und fehlenden Erklärungen die größten Gefährder des Gesamtprojekts Heidekreis-Klinikum selbst. Am Ende wird es ein Ergebnis geben, das den Willen der Bürger widerspiegelt, das demokratisch gewollt ist – bis jetzt jedenfalls, denn die Landesregierung arbeitet zurzeit daran, Bürgerbegehren in Sachen Krankenhausstandorte nicht mehr zulassen zu wollen.